von wegen mal schnell aufgrund eines Gutachtens die Sorgerechte entziehen ...
Das Bundesverfassungsgericht setzt Maßstäbe! Auch wenn das eine oder andere männliche oder weibliche "Richterlein" nicht Willens oder zu verstehen nicht in der Lage ist, müssen Betroffene Eltern darauf bestehen: Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar. Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff nur unter strengen Voraussetzungen.