Nunmehr noch umso mehr, damit sicher gestellt ist, dass verlangte Auskünfte nach der nun geltenden DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) auch als vollständig seitens des Anfragenden angesehen werden können.
Ich habe mich gerade selbst auf dieses Gebiet begeben und eine Anfrage gestellt. Ich werde weiter berichten.