äußerst interessante Entscheidung! Es geht um die Weigerung der Eltern, ihre Kinder in öffentlichen bzw. zugelassenen Privatschulen unterrichten zu lassen. Stattdessen erteilen sie ihren Kindern zu Hause Heimunterricht. Diverse Sorgerechte, darunter das SR-Recht in schulischen Angelegenheiten wurde den Eltern familiengerichtlich entzogen. Die Entscheidung wurde zunächst oberlandesgerichtlich bestätigt. Dann aber eine - mit Blick auf die ansonsten übliche Dickköpfigkeit der JÄer und der Familienrechtsjustiz überraschende - Wende (Rd.-Nr. 20 d. Beschlusses ....)