... und die damit verbundene Ungültigkeit wird oft von rechtsunkundigen Selbstdarstellern thematisiert. Man kann und muss sowas als Unsinn bezeichnen, was die schnell- und leichtgläubigen "Rechtsstaatskritiker aber nicht davon abhält, an der Verbreitung solcher "Parolen" festzuhalten. In diesem Video wird unter Verweis auf das Gesetz erklärt, was es mit der "fehlenden Unterschrift" auf sich hat:
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen. Danke für den Link ;-) Immer wieder traurig, wie sich manche an so leicht zu klärenden Sachen abarbeiten und dann auch noch mit Falschaussagen andere Menschen beeinflussen.